Index
Navigation
 bus-bahn.de Start
   ÖPNV Links
   Fahrplan
   News schreiben
   bus-bahn Forum
   Empfehlen Sie uns!
   Impressum
   Bus Links
   Kontakt
   F A Q
  
Mitglieder
   Anmeldung
 
Terminkalender
Juli 2009
  1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
Keine Termine für heute.
 

Vote for this Site @ Gastronomien an der Ruhr TOP 50 . reisen
 
  
 
 Willkommen auf Busse und Bahnen in Nordrhein Westfalen NRW 
Allgemeines: NRW-Nahverkehr ist im Wettbewerb gut aufgestellt
Geschrieben von admin am Donnerstag 17 November 2005 10:05:53 (596 mal gelesen)
Allgemeines über Bus und Bahn

Verkehrsminister Horstmann: „Wettbewerb als Chance für mehr Effektivität und Qualität“  – Essener Verkehrs-AG stellt neues Unternehmensmodell vor – Positiver Trend bei Fahrgastzahlen hält an: plus 1,9 Prozent in NRW

[11.11.2003] NRW-Verkehrsminister Dr. Axel Horstmann hat die Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen zur Neuausrichtung und Restrukturierung begrüßt. Auf der rail # tec 2003, dem 4. Internationalen Bahngipfel in Dortmund, erklärte der Minister: „Wettbewerb ist für mich eine Chance für mehr Effektivität und mehr Qualität. Der NRW-Nahverkehr hat die Herausforderungen der Marktöffnung angenommen: Unsere Verkehrsunternehmen legen nicht etwa die Hände in den Schoß, sondern entwickeln aktiv neue Strategien und Modelle.“
Nordrhein-Westfalen gehört zu den attraktivsten Nahverkehrsmärkten in Europa – mit 2,1 Milliarden Fahrgästen pro Jahr, einem 8.300 Kilometer langen Schienennetz, einem jährlichen Leistungsangebot von über 98 Millionen Zugkilometern auf der Schiene und 500 Millionen Wagenkilometern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße. 


( mehr... - 3493 mehr Zeichen | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Bekannten senden | Allgemeines )

Allgemeines: Fahrplan VRR
Geschrieben von admin am Donnerstag 17 November 2005 09:24:55 (23506 mal gelesen)
Allgemeines über Bus und Bahn

VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH
Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen
Tel.: (0209) 1584-0
eMail: info@vrr.de.
Online: www.vrr.de.

Gebiet:
Kreise: Mettmann, Neuss, Recklinghausen, Viersen, Ennepe-Ruhr-Kreis (Schwelm)
Städte: Landeshauptstadt Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Hagen, Herne

Gemeinschaftstarif für Bus und Bahn.

 

VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS)
Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln
Tel.: (0221) 20808-0
eMail: infosys@vrsinfo.de
Online: www.vrsinfo.de.

Gebiet:
Kreise: Erftkreis (Bergheim), Oberbergischer Kreis (Gummersbach), Rheinisch-Bergischer Kreis (Bergisch-Gladbach), Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg), Euskirchen
Städte: Bonn, Köln, Leverkusen

Gemeinschaftstarif für Bus und Bahn.


( mehr... - 4613 mehr Zeichen | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Bekannten senden | Allgemeines )

Allgemeines: Verhalten gegenüber Bussen und Bahnen an Haltestellen
Geschrieben von admin am Mittwoch 02 November 2005 20:00:03 (62 mal gelesen)
Allgemeines über Bus und Bahn

§ 20 STVO

Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.


(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

( | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Bekannten senden | Allgemeines )

Allgemeines:
Geschrieben von admin am Freitag 11 November 2005 20:30:00 (801 mal gelesen)

Formen

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird gegliedert in

  • den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
  • den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) - auch als Stadtverkehr oder Regionalverkehr bezeichnet.

Schienenpersonennahverkehr

Öffentlicher Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. (gemäß § 2 Abs. 5 AEG)

Mit Schienenpersonennahverkehr werden die Dienste und Einrichtungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nahverkehr wie der RegionalExpress, die RegionalBahn oder die S-Bahn, in der Schweiz der RegioExpress und die Regio bezeichnet.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG).

Straßenpersonennahverkehr

Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Zum ihm gehört auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der vorgenannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet. (gemäß § 8 PBefG)

Mit Straßenpersonennahverkehr werden die Dienste und Einrichtungen kreis- bzw. stadteigener und auch privater Verkehrsträger wie die Wuppertaler Schwebebahn, die U-Bahn, die Stadtbahn, die Straßenbahn, der O-Bus, die H-Bahn in Dortmund, der SkyTrain am Flughafen Düsseldorf oder der Linienbus (auch Rufbus und Taxibus), außerdem das Anrufsammeltaxi (AST), der Bürgerbus sowie gegebenenfalls auch Fähren bezeichnet.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) des Bundes und die Nahverkehrsgesetze der Länder. Linienverkehre sind genehmigungspflichtig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG). Genehmigungsbehörden sind in Deutschland die Bezirksregierungen.


( mehr... - 29148 mehr Zeichen | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Bekannten senden | Allgemeines )

 
  
Umfrage
Wann fahren Sie mit Bus und Bahn ?

Immer
Nur wenn mein Partner das Auto braucht
Bei Glatteis oder Schnee
Zur Arbeit
Zur Schule Ausbildung



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 6042
 
Wer ist online
Zur Zeit sind 1 Gäste und 0 Mitglied(er) online.

Sie sind anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
 
Mitglieder Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie diese Seite mit und passen das Seitenlayout Ihren Wünschen an
 
Links
Baldeneysee.info
Baldeneysee.info
Baldeneysee.eu
Suche im Ruhrgebiet
Mybigcity.de
Katalog Duisburg
Katalog Mülheim
Katalog Essen
Katalog Oberhausen
Katalog Recklinghausen
Katalog Gelsenkirchen
Katalog Bochum
Katalog Dortmund
Katalog Unna
Themen Kataloge
Katalog Sport
Katalog Shopping
Katalog Gastronomie
Katalog Ruhrstadt